
Schulversionen
Bei der Bestellung von Schulversionen
müssen folgende Punkte beachtet werden:
Die
Bestellung von Schulversionen muß per Brief mit beigelegtem
ORIGINAL-Berechtigungsnachweis (keine Kopien oder Scans) an die
SchwarzMarkt OHG erfolgen. Als Berechtigungsnachweis gilt z.B. eine
Schulbescheinigung (Schüler), eine Immatrikulationsbescheinigung
(Studenten) oder die Bestellung einer berechtigten Schule auf
offiziellem Bestellschein.
Bitte vergessen Sie nicht, Ihre vollständige Anschrift und die
gewünschte Zahlungsart anzugeben.
Es
werden keine telefonischen, eMail- oder Faxbestellungen akzeptiert.
Die Lieferung von
Microsoft-Schulversionen in das
Ausland ist NICHT möglich!
Bezugsberechtigt sind
die im folgenden aufgezählten Einrichtungen der Forschung und Lehre:
-
Die Nutzung der Microsoft-Schulprodukte ist nur im Rahmen der Aus-
und Weiterbildung und den damit verbundenen Verwaltungsaufgaben an
-
Schulen
-
Volkshochschulen
-
staatl. anerkannten Bildungseinrichtungen
-
Hochschulen, Universitäten, Fachhochschulen etc.
-
Gemeinnützige Jugendeinrichtung als e.V. (Satzungskopie, aus der
der gemeinnützige Zweck des Vereins hervorgeht.)
-
Gemeinnützige Jugendeinrichtungen in öffentlicher oder kirchlicher
Trägerschaft
-
Forschungseinrichtungen ohne Gewinnerzielungsabsicht
zulässig. Die kostenlose Weitergabe und das Verleihen von
Schulsoftware ist nicht gestattet.
-
Die Nutzung der Microsoft-Schulprodukte an
privaten Einrichtungen
der Erwachsenenbildung ist nur im Rahmen von staatlich anerkannten
Bildungsmaßnahmen gestattet, die nach dem Arbeitsförderungsgesetz (AFG/ SGBIII), dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder dem
Berufsbildungsgesetz (BBiG) durchgeführt werden. Die erworbene
Schulsoftware darf ausschließlich zur Durchführung der geförderten Kurse
eingesetzt werden.
-
Forschungseinrichtungen dürfen Microsoft-Schulprodukte nur
dann einsetzen, wenn diese entweder in der aktuellen "blauen Liste" des
Bundesberichts des Bundesministeriums für Forschung und Technologie
(BMFT) aufgeführt sind und/oder nach Bestätigung des zuständigen
Ministeriums, dass Ziele und Inhalt der Forschung jeglichen
kommerziellen Nutzen ausschließen.
-
Schüler, Studierende, Lehrkräfte und Dozenten an staatlichen
oder staatlich anerkannten allgemein- oder berufsbildenden Schulen bzw.
an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen können gegen
Vorlage des geforderten Nachweises je ein Exemplar der
Microsoft-Schulprodukte erwerben. Mehrfachbestellungen des gleichen
Produktes/der gleichen Version sind ausgeschlossen.
-
Der Einsatz von Microsoft-Schulprodukten in
gemeinnützigen
Vereinen kann nur dann erteilt werden, wenn aus der Satzung des e.V.
hervorgeht, dass der Verein gegründet wurde mit dem Ziel, nicht
kommerzielle Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen bzw. Forschungsvorhaben
durchzuführen. Außerdem müssen die Kurse für jeden öffentlich zugänglich sein.
Alle anderen eingetragenen Vereine fallen unter Punkt 2 der Besonderen
Lizenzbestimmungen für Microsoft Schulprodukte (s.o.)
|