Bestellinformationen

Schulversionen
 

Bei der Bestellung von Schulversionen müssen folgende Punkte beachtet werden: 

  • Die Bestellung von Schulversionen muß per Brief mit beigelegtem ORIGINAL-Berechtigungsnachweis (keine Kopien oder Scans) an die SchwarzMarkt OHG erfolgen. Als Berechtigungsnachweis gilt z.B. eine Schulbescheinigung (Schüler), eine Immatrikulationsbescheinigung (Studenten) oder die Bestellung einer berechtigten Schule auf offiziellem Bestellschein.
     

  • Bitte vergessen Sie nicht, Ihre vollständige Anschrift und die gewünschte Zahlungsart anzugeben.
    Es werden keine telefonischen, eMail- oder Faxbestellungen akzeptiert.
     

  • Die Lieferung von Microsoft-Schulversionen in das Ausland ist NICHT möglich! 
     

  • Bezugsberechtigt sind die im folgenden aufgezählten Einrichtungen der Forschung und Lehre:

  1. Die Nutzung der Microsoft-Schulprodukte ist nur im Rahmen der Aus- und Weiterbildung und den damit verbundenen Verwaltungsaufgaben an

    • Schulen

    • Volkshochschulen

    • staatl. anerkannten Bildungseinrichtungen

    • Hochschulen, Universitäten, Fachhochschulen etc.

    • Gemeinnützige Jugendeinrichtung als e.V. (Satzungskopie, aus der der gemeinnützige Zweck des Vereins hervorgeht.)

    • Gemeinnützige Jugendeinrichtungen in öffentlicher oder kirchlicher Trägerschaft

    • Forschungseinrichtungen ohne Gewinnerzielungsabsicht

    zulässig. Die kostenlose Weitergabe und das Verleihen von Schulsoftware ist nicht gestattet.
     

  2. Die Nutzung der Microsoft-Schulprodukte an privaten Einrichtungen der Erwachsenenbildung ist nur im Rahmen von staatlich anerkannten Bildungsmaßnahmen gestattet, die nach dem Arbeitsförderungsgesetz (AFG/ SGBIII), dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) durchgeführt werden. Die erworbene Schulsoftware darf ausschließlich zur Durchführung der geförderten Kurse eingesetzt werden.
     

  3. Forschungseinrichtungen dürfen Microsoft-Schulprodukte nur dann einsetzen, wenn diese entweder in der aktuellen "blauen Liste" des Bundesberichts des Bundesministeriums für Forschung und Technologie (BMFT) aufgeführt sind und/oder nach Bestätigung des zuständigen Ministeriums, dass Ziele und Inhalt der Forschung jeglichen kommerziellen Nutzen ausschließen.
     

  4. Schüler, Studierende, Lehrkräfte und Dozenten an staatlichen oder staatlich anerkannten allgemein- oder berufsbildenden Schulen bzw. an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen können gegen Vorlage des geforderten Nachweises je ein Exemplar der Microsoft-Schulprodukte erwerben. Mehrfachbestellungen des gleichen Produktes/der gleichen Version sind ausgeschlossen.
     

  5. Der Einsatz von Microsoft-Schulprodukten in gemeinnützigen Vereinen kann nur dann erteilt werden, wenn aus der Satzung des e.V. hervorgeht, dass der Verein gegründet wurde mit dem Ziel, nicht kommerzielle Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen bzw. Forschungsvorhaben durchzuführen. Außerdem müssen die Kurse für jeden öffentlich zugänglich sein. Alle anderen eingetragenen Vereine fallen unter Punkt 2 der Besonderen Lizenzbestimmungen für Microsoft Schulprodukte (s.o.)

  

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